Wachstumschancengesetz: noch keine Einigung
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21.2.2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Danach würde das Entlastungsvolumen statt 7 nur noch 3,2 Milliarden Euro betragen.
Das Vermittlungsergebnis enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, wie die
- Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von 5%,
- Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschafsgüter für 9 Monate,
- auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (ohne Gewerbesteuer),
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Außerdem sind Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau enthalten. Der Vermittlungsausschuss hat außerdem beschlossen, aus dem Wachstumschancengesetz u.a. die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie und die Mitteilungspflichten innerstaatlicher Steuergestaltungen zu streichen.
Fazit: Das umstrittene Wachstumschancengesetz in der Fassung des Vermittlungsausschusses kann nur in Kraft treten, wenn der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Das bedeutet, dass im nächsten Schritt der Bundestag am 23. Februar 2024 über das geänderte Gesetz abstimmen muss. Damit es in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen.