Neue Sachbezugswerte für 2022
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2022. Der Monatswert im Jahr 2022 für die Verpflegung steigt von 263 € auf 270 €. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Frühstück erhöht sich von 55,00 € auf 56,00 €. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Mittag- oder Abendessen beträgt jeweils 107,00 € (2021: 104,00 €). Die neuen Sachbezugswerte für Verpflegung sind ab dem 1.1.2022 auch bei der Abrechnung von Reisekosten anzuwenden.
Es entfallen
- auf ein Frühstück 1,87 € (2021: 1,83 €) und
- auf ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils 3,57 € (2021: 3,47 €).
Der Monatswert für Unterkunft und Miete erhöht sich ab dem 1.1.2022 auf 241 € im Monat. Bei der Unterbringung von 2 Beschäftigten reduziert sich der Betrag auf 144,60 €, bei 3 Beschäftigten auf 120,50 € und bei mehr als 3 Beschäftigten auf 96,40 €.
Erfolgt die Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt oder in eine Gemeinschaftsunterkunft, reduziert sich der Wert auf 204,85 € im Monat, bei 2 Beschäftigten auf 108,45 €, bei 3 Beschäftigten auf 84,35 € und bei mehr als 3 Beschäftigten auf 60,25 €. Für Jugendliche und Auszubildende gelten geringere Monatswerte für die Unterkunft.
Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.