Geplante Steuerentlastungen der Koalition
Der Koalitionsausschuss hat sich vor dem Hintergrund der stark steigenden Preise für Energie auf verschiedene Entlastungen verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden. Hierzu gehören die Folgenden steuerlichen Maßnahmen:
- Stromkosten: Die EEG-Umlage fällt bereits zum 1.7.2022 weg
- Arbeitnehmerpauschbetrag wird um 200 € auf 1.200 € erhöht. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1.1.2022.
- Der steuerliche Grundfreibetrag wird von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 € angehoben.
- Die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie der Mobilitätsprämie werden vorgezogen. Sie beträgt 0,38 € rückwirkend ab dem 1.1.2022.
- Der Mindestlohn wird zum 1.10.2022 auf 12 € angehoben.
- Die Verlustverrechnung wird erweitert, sodass Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet werden können.
- Die degressive Abschreibung wird um ein Jahr verlängert, sodass auch in 2022 getätigte Investitionen degressiv abgeschrieben werden können.
- Die Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 € wird um ein Jahr verlängert.
- Die Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (= freiwillige Aufstockungen des Arbeitsgebers) sollen bis zum 30.6.2022 steuerfrei sein.
- Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus: Auch für 2022 soll es einen neuen einmaligen Steuerfreibetrag für Beschäftige in Pflegebereichen von max. 3.000 € geben.
- Verlängerung der Abgabe der Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022: Die Abgabefrist für die Steuererklärungen des Jahres 2020 durch Steuerberater soll bis zum 31. August 2022 verlängert werden. Zugunsten aller Steuerpflichtigen wird auch die Abgabefrist für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert.
Quelle: Sonstige | Beschluss | Koalitionsausausschuss | 22-02-2022