Betriebseröffnung: Mitteilung ans Finanzamt
Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss seine Verhältnisse, die für die Besteuerung erheblich sind, im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ erklären. Seit dem 1.1.2021 muss der Fragebogen innerhalb eines Monats nach Eröffnung bzw. Beginn der Tätigkeit elektronisch übermittelt werden.
Die Finanzverwaltung stellt die elektronischen Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung. Es ist zwischen den folgenden Fragebögen zu unterscheiden:
- Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
- Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
- Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht
Der amtlich vorgeschriebene Vordruck bei der Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts ist bis auf Weiteres auf der Seite des BMF zu finden.
Quelle: BMF-Schreiben | Veröffentlichung | IV A 5 – O 1561/19/10003 :005 | 16-09-2021