Kindergeld: Rückwirkende Auszahlung
Das festgesetzte Kindergeld kann nur rückwirkend für 6 Monate vor Beginn des Monats ausgezahlt werden, in dem der Antrag bei der
Quelle: BMF-Schreiben | Veröffentlichung | III C 2 - S 7030/20/10006 :006 | 02-06-2021