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Frühere Beiträge
Erdbeben: Unterstützung durch Arbeitgeber
Bis zum 31.12.2023 können Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer steuerfrei sein (R 3.11 LStR). Diese Regelung
Land- und Forstwirte: Durchschnittssatz-Besteuerung
Hat der Gesamtumsatz eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 € betragen, wird